FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Ich möchte nur einmal legal mit einer Pistole, mit einem Revolver oder mit einem Gewehr schießen, aber ich besitze kein waffenrechtliches Dokument. Ist das möglich?

Wenn Sie legal, sicher und unter erfahrener Aufsicht einmal mit einem Gewehr, einer Pistole oder mit einem Revolver schießen möchten, dann ist mein Modul „Basic Shooter“ für Sie perfekt. Für dieses Modul benötigen Sie kein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass), weil ich mit Ihnen nur auf behördlichen genehmigten Schießplätzen (laut §14 WaffG) trainiere.

Wer kann bei Dir an einem Schießtraining teilnehmen?

Prinzipiell alle Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben! Das heißt, gegen Sie darf kein behördliches Waffenverbot erlassen worden sein. Sie dürfen auch nicht unter dem Einfluss von Drogen oder von Alkohol stehen. Zusätzlich behalte ich mir das Recht vor, Personen aus Sicherheitsgründen auszuschließen!

Wer darf bei Dir nicht an Schießkursen teilnehmen?

. Personen unter 18 Jahren (wenn eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist, unterrichte ich auch Personen ab 16 Jahren).
. Personen mit einem Waffenverbot
. Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol oder von Drogen stehen!
. Personen, welche sich fahrlässig verhalten, werden von mir aus Sicherheitsgründen sofort vom Unterricht ausgeschlossen.
. Zusätzlich behalte ich mir das Recht vor, Personen aus weiteren sicherheitsrelevanten Gründen vom Unterricht auszuschließen.

Brauche ich für ein Schießtraining bei Dir eine eigene Waffe?

Für das Modul „Basic Shooter“ ist keine eigene Waffe notwendig. Für die weiterführenden Trainingsmodule ist eine eigene Waffe sinnvoll. Trotzdem stehen auch hier eventuell Leihwaffen zur Verfügung.

Ich bin/war Zivildiener. Kann ich bei Dir trotzdem ein Schießtraining absolvieren?

Ja. Auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist das Training auch während der noch aufrechten „WBK-Erwerbssperre“ für Zivildiener erlaubt, da es sich nicht um ein Waffenverbot nach dem Waffengesetz handelt.

Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist Ihnen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.

Für welche Schusswaffen werden Kurse angeboten?

Waffen der Kategorie B: Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre in mehreren Kalibern.
Waffen der Kategorie C: Büchsen in mehreren Kalibern

Kann ich bei Dir auch Kurse für Schrotflinten buchen?

Momentan nein, da ich selbst keine Schrotflinten für Wettbewerbe benütze und ich darauf nicht spezialisiert bin.
Vielleicht gibt es in der Zukunft eine Kooperation mit einem oder einer hierfür spezialisierten Trainer:in.

Darf ich Munition vom Schießplatz zur Erinnerung mitnehmen?

Wenn Sie kein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) besitzen, dürfen Sie keine Munition vom Schießplatz mitnehmen!

Brauche ich eigene Munition?

Für das Modul „Basic Shooter“ wird die benötigte Munition am Schießplatz zur Verfügung gestellt.
Für alle anderen Trainingsmodule ist eigene Munition von Vorteil. Bei einigen Schießständen können Sie Munition auch käuflich erwerben.

Ich habe keine oder nur eine minimale Erfahrung mit Schusswaffen, kann ich trotzdem bei Dir schießen lernen?

Für Personen mit wenig oder mit gar keiner Erfahrung mit Schusswaffen ist das Modul „Basic Shooter“ der perfekte Einstieg. Das Modul „Basic Shooter“ bietet Ihnen die Möglichkeit, die Faszination Schießsport unverbindlich und sicher kennenzulernen.